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OLG Dresden (3 W 1523/05) | Datum: 23.01.2006
I. Der Beteiligte zu 1), der bisherige Betreuer des Betroffenen, begehrt für die Zeit vom 01.07. - 25.08.2005 Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) in Höhe von 282,48 Euro. [...]